LEIDER (wie wir immer wieder feststellen müssen) notwendig, viel zu lang und mit viel juristischem Ballast: unsere Geschäftsbedingungen:
© Schullandheim Königskrug, Harz, 51°44’29.85’’ N / 10°34’54.27’’ O, 750m ü.NN.
Sehr geehrte Interessenten,
wir haben im Verlauf der letzten Jahre gelernt, dass es
sehr wichtig ist, viele Dinge des alltäglichen Geschäfts in
Form von definierten Regeln zu verfassen.
Unliebsame Ereignisse haben uns dazu bewogen, diese
Regelungen immer weiter zu verfeinern, deshalb sind
unsere AGB mittlerweile so groß geworden, dass sie nur
noch sehr unübersichtlich hier wiederzugeben waren.
Bitte schauen Sie in die PDF-Datei, die Sie hier
herunterladen können.
(Wir versenden die AGB mit unseren Angeboten.)
Das Schullandheim kann bei Wochenendbelegungen die Abreisezeit und das theoretisch mögliche Mittagessen kürzen, wenn in der darauf folgenden Woche am Montag eine neue
Gruppenbelegung erfolgt. Eine entsprechende Regelung enthält in diesem Fall die jeweilige Buchungsbestätigung.
7. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Schullandheim bei Vertragsgestaltung die voraussichtliche Teilnehmerzahl und deren geschlechtsspezifische Aufteilung verbindlich anzugeben.
Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Schullandheim spätestens 14 Tage vor dem Anreisetermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
Andernfalls gelten mindestens die Angaben auf der Anmeldebestätigung und die Einteilung (Zuordnung) der Zimmer geschieht auf Risiko des Vertragspartners entsprechend den
Gegebenheiten vor Ort. Sofern die Aufteilung von Zimmern auf Grund der Kurzfristigkeit der Mitteilung, der Teilnehmerzahl oder der geschlechterspezifischen Aufteilung zu einer
Überbuchung führt, haftet der Vertragspartner für evtl. entstehende Mehrkosten oder ggf. das Risiko einer nachträglichen Ablehnung.
Bei der Berechnung für Leistungen, die das Schullandheim nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z.B. Zimmer, Berechnung und Abgabe des Kurbeitrages an die
Kurverwaltung Braunlage, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet.
Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um weniger als 5 Personen wird das Schullandheim, die tatsächliche Teilnehmerzahl abrechnen. Bei einer
höheren (nicht zuvor gemeldeten) Ausfallrate werden maximal 5 Personen aus der Leistungsberechnung genommen und die übrigen Leistungen vollständig in Rechnung gestellt.
Ausgenommen hiervon ist der Kurbeitrag, der immer nach den tatsächlichen Gegebenheiten (bei Anreise der Gruppe) ermittelt und berechnet wird.
Bei der Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Personen ist das Schullandheim berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die ggf. bereits bestätigten
Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Schullandheim auch dann geändert werden, wenn der
Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistungen des
Schullandheimes oder der Dauer der Veranstaltung vornimmt und das
Schullandheim dem zustimmt.
Reisen Teilnehmer ohne vorherige schriftliche Mitteilung (mindestens 4 Tage vor Anreise)
vor dem angemeldeten Zeitpunkt (Tag) der Abreise ab, so ist das Schullandheim
berechtigt, die entgangenen Kosten vollständig dem Vertragspartner in Rechnung zu
stellen. Hierzu gehören auch die bereits geleisteten Kurbeiträge.
Dies gilt auch, wenn die Abreise durch das Schullandheim (z.B. durch die Weisung der
Heimeltern) angeordnet wird.
Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das
Schullandheim für den nicht abgerufenen Teil eine
angemessene Entschädigung verlangen.
Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass das Schullandheim einen höheren Anteil
an ersparten Aufwendungen hat.
Der Vertragspartner kann – auf eigenes Risiko – darauf verzichten, sich persönlich oder
telefonisch mindestens 14 Tage vor Anreise mit dem
Schullandheim (Heimeltern) in Verbindung zu setzen, um Einzelheiten des Aufenthaltes
abzustimmen.
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Schullandheimes die
vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten, der
Veranstaltung, so kann das Schullandheim zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von
Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei
denn, das Schullandheim hat die Verschiebung zu vertreten.
Im Falle einer vorzeitigen Abreise der gesamten Reisegruppe oder von Teilen der Gruppe ist
das Schullandheim berechtigt, die Regelungen der
Teilstornierung anzuwenden.
Auf schriftlichen Antrag des Vertragspartners kann das Schullandheim die in diesem Fall
berechneten Tagessätze um einen Teil des nicht in Anspruch
genommenen Satzes kürzen.
Hiervon ausgenommen sind die Kurbeitragsabgabe, die durch die vollständige Meldung der Gruppenstärke bei Anreise der Gruppe an die Kurbetriebsgesellschaft dieser gegenüber
bereits vollständig abgerechnet wurde (gem. Beitragssatzung der Stadt Braunlage) und ggf. die Reinigungspauschalen für genutzte Räume.
8. Verhalten im Haus
Die allgemein einzuhaltenden Regelungen werden von den Heimeltern zu Beginn des Aufenthaltes dem Veranstaltungsleiter oder der gesamten Gruppe zur Kenntnis gegeben.
Nachfolgend noch einige globale Hinweise:
a) Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Schullandheim mitbringen (Selbstversorger). In anderen Fällen kann das
Schullandheim eine Servicegebühr bis zur Höhe der entgangenen Bewirtungskosten zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
b) Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nur nach vorheriger Rücksprache mit den Heimeltern möglich.
c) Veränderungen
Veränderungen am Inventar sind nur nach Zustimmung der Heimeltern zulässig. Sollten durch die Veränderungen am Inventar (insbesondere bei räumlichen Veränderungen)
Schäden auftreten, ist der Verursacher auch dann unbeschränkt haftbar, wenn diese Schäden erst nachträglich festgestellt werden können.
d) Schuhordnung