Anfangsseite Bilder / Übersichten wichtige Informationen Zur pädagogischen Bedeutung und Durchführung von SchullandheimaufenthaltenBeschluss der Kultusministerkonferenz vom 30. September 1983. Dieser Beschluss wurde vom Schulausschuss der Kultusministerkonferenzam 24. / 25. Juni 2004 bestätigt.  1. Zur pädagogischen Bedeutung des Schullandheimaufenthaltes 1.1 Durch den Aufenthalt von Schulklassen und anderen schulischen Gruppen im Schullandheim können Unterricht und Erziehung in besonders günstiger Weise miteinander        verbunden werden. 1.2 Das ganztägige Zusammensein von Lehrern und Schülern         • ermöglicht situationsbezogenen und fächerübergreifenden Unterricht frei von organisatorischen Zwängen,         • ermöglicht die Auseinandersetzung mit solchen Unterrichtsgegenständen, für die am Schulort die Voraussetzungen nicht in gleich günstiger Weise gegeben sind,         • ermöglicht in Muße die Verwirklichung künstlerischer und musischer Vorhaben,      • bietet sinnvolle Motivation für Spiel, Sport und Wanderung,      • verlangt und fördert gegenseitiges Verstehen und Rücksichtnahme bei unterschiedlichen Interessen,      • ermöglicht, innerhalb der Gruppe soziale Erfahrungen zu sammeln,      • bietet Gelegenheit, in der Gruppe auftretende Konflikte bewältigen zu lernen,      • ermöglicht unter Anleitung, Freizeit aktiv auszufüllen und sinnvoll auszugestalten. 2. Zu Vorbereitung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten 2.1 Bei der Auswahl des Schullandheims, der Planung und Gestaltung des Aufenthaltes sollten Lehrer, Eltern und Schüler zusammenwirken. Die Dauer des Schullandheim-            aufenthaltes sollte sich nach dem Alter der Schüler, dem jeweiligen Unterrichtsvorhaben, der pädagogischen Zielsetzung, der Finanzierbarkeit und der Entfernung vom       Wohnort richten, aber eine Woche nicht unterschreiten. 2.2 Bei der methodischen Gestaltung des Unterrichts und anderer Vorhaben im Schullandheim können Verfahren in besonderem Maße gefördert werden, die mehr Zeit erfordern       und selbstständige Arbeiten in besonderem Maße fördern. Die Schüler sollen Gelegenheit erhalten, Eigenverantwortung zu entwickeln und Bereitschaft zu mitverantwortlichem             Handeln zu üben und auszuprägen. Die Lehrer sollen Probleme der Klasse und einzelner Schüler, die während des Unterrichts in der Schule nur schwer lösbar sind, im       Schullandheim aufgreifen und zu lösen suchen. 2.3 Jeder Schüler sollte mindestens einmal während seiner Schulzueit an einem Schullandheimaufenthalt teilnehmen. 2.4 Im Rahmen der Lehreraus- und -fortbildung für Lehrer aller Schulen sollten Kurse über Schulwandern und über die Gestaltung von Aufenthalten im Schullandheim       durchgeführt werden, um eine pädagogische und sachgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Schulwanderungen und der Schullandheimaufenthalte zu       gewährleisten. Es ist anzustreben, dass Studenten und Referendare schon während ihrer Ausbildung an einem Schullandheimaufenthalt als Begleiter teilnehmen. 2.5 Auf Anregungen zur Planung und Gestaltung von Schullandheimaufenthalten in der Fachliteratur und in Veröffentlichungen einschlägig tätiger Verbände, insbesondere des             Verbandes Deutscher Schullandheime, wird hingewiesen.